IBS und Behinderung in der sozialen Sicherheit

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Wenn Ihre Symptome des Reizdarmsyndroms so schwerwiegend sind, dass es Ihnen unmöglich geworden ist, zu arbeiten, können Sie beruhigt sein zu wissen, dass eine Behinderung durch die Sozialversicherung für Sie eine Option sein könnte. Die folgenden Informationen der Sozialversicherungsverwaltung (SSA) werden Sie über die Verfahren zur Beantragung dieser Leistungen aufklären.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Gemäß der SSA können Sie einen Antrag auf Invalidität stellen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und in den Vereinigten Staaten oder einem ihrer Territorien und Commonwealths leben. Das SSA sieht bestimmte Voraussetzungen vor, die in Bezug auf die Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit und die Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge erfüllt sein müssen, damit Sie Anspruch auf Invaliditätsleistungen haben. In Ihrer Erklärung zur Sozialversicherung erfahren Sie, ob Sie die Arbeitsanforderungen erfüllt haben.

Zählt IBS als Behinderung?

Die SSA wird Ihre IBS als behindert betrachten, wenn sie die Bedingungen erfüllt:

  • Sie können keine Arbeit verrichten, die Sie in der Vergangenheit verrichten konnten.
  • Die SSA stellt fest, dass Ihr Gesundheitszustand Sie daran hindert, sich an eine andere Arbeit anzupassen.
  • Ihre Behinderung hat ein Jahr oder länger gedauert oder wird voraussichtlich ein Jahr oder länger andauern oder voraussichtlich zu Ihrem Tod führen.

Bevor Sie sich bewerben

Die SSA stellt ein äußerst hilfreiches „Starter Kit für Behinderte Erwachsener“ zur Verfügung, das die folgenden Formulare enthält:

  • Was Sie wissen sollten, bevor Sie Leistungen der sozialen Sicherheit für Behinderte beantragen
  • Interview-Checkliste für Erwachsene mit Behinderungen
  • Medizinisches und berufliches Arbeitsblatt

Diese Arbeitsblätter ermöglichen es Ihnen, alle relevanten Informationen zu sammeln, bevor Sie Ihren Behindertenantrag einleiten.

Wie Sie sich bewerben

Es gibt drei Möglichkeiten, einen Antrag auf Invaliditätsleistungen der sozialen Sicherheit zu stellen:

  • Online: „Online-Beantragung von Invaliditätsleistungen“.
  • Per Telefon: 1-800-772-1213 (TTY 1-800-325-0778).
  • Persönlich in Ihrer örtlichen Geschäftsstelle: „Finden Sie Ihr Büro für soziale Sicherheit“.
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Der Bewerbungsprozess

Sobald Sie einen Antrag eingereicht haben, wird ein Termin mit einem SSA-Agenten für ein Vorstellungsgespräch vereinbart, entweder telefonisch oder in Ihrem örtlichen Büro. Während dieses Gesprächs werden ein Antrag und ein Behindertenbericht für Erwachsene ausgefüllt.

Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird er an eine staatliche Stelle geschickt, die für die Feststellung der Behinderung zuständig ist. Diese Behörde wird sich mit Ihren Ärzten und den entsprechenden Behandlungszentren in Verbindung setzen, um Ihre Unterlagen zu erhalten. Möglicherweise erhalten Sie zusätzliche Formulare zum Ausfüllen oder werden zu einer medizinischen Untersuchung geschickt.

In der SSA heißt es, dass es normalerweise drei bis fünf Monate dauert, bis eine Entscheidung getroffen wird.

Das Berufungsverfahren

Wenn Ihr Erstantrag abgelehnt wird, erhalten Sie Informationen über eine Beschwerde. Sie müssen einen solchen Einspruch innerhalb von 60 Tagen einreichen, entweder online oder bei Ihrer örtlichen Geschäftsstelle. Weitere Informationen über das Berufungsverfahren und Ihr Recht auf einen Rechtsbeistand finden Sie unter Berufung gegen eine Entscheidung.

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